Bildungspaket
Mrz 162011
 

Bildungspaket für Arme

Auch hier gilt: Schnell Anträge stellen!

(noa) Auch in der März-Versammlung der ALI ging es um Anträge, die man schnell stellen sollte. Auf der Tagesordnung stand das „Bildungspaket“, das zusammen mit der 5-Euro-Erhöhung Hartz IV gerechter machen soll. Stefan Wiese und Andreas Rocker vom Fachbereich Soziales des Landkreises Friesland erläuterten es.

Eigentlich sei der Termin für die ALI-Versammlung ein wenig zu früh, meinten die Referenten, denn da das neue Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt steht, konnten sie sich nur auf das beziehen, was aus anderen Quellen an Gesetzestexten bislang bekannt geworden ist. Alles, was sie der Versammlung mitteilten, gilt mit der kleinen Einschränkung, dass der Gesetzestext noch nicht offiziell ist.

Das Bildungs- und Teilhabepaket, wie es vollständig heißt, war in den letzten Wochen in zahlreichen Nachrichtensendungen und Talkshows Thema, nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sich nicht einigen konnte und deshalb die Ministerpräsidenten der Länder es sich zu eigen machten. Eine falsche Auffassung, die aus dieser medialen Betrachtung wahrscheinlich außer im Kopf der Gegenwindlerin auch in vielen anderen Köpfen hängen blieb, ist, dass es gar nicht reichen kann, weil pro Kind nur 10 Euro vorgesehen sind.

„Jeder schriftlich geäußerte Wille ist ein Antrag“, erfuhren wir auf der ALI-Versammlung von Herrn Wiese. Die für viele Leute verwirrenden Antragsformulare sind eigentlich nicht nötig. Bei Job-Center Wilhelmshaven bekommt man neuerdings für Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ein Antragsformular, das zwar nicht ganz so umfangreich wie ein Erstantrag auf Arbeitslosengeld II ist, aber trotzdem eher abschreckend wirkt. Ein formloser Antrag würde vollkommen genügen. Und: Jede Sozialbehörde muss einen Antrag annehmen und an die zuständige Behörde weiterleiten. Die Wanderungen von Pontius zu Pilatus nach dem Motto „Wir sind nicht zuständig, gehen Sie zum …amt“ dürften nach dem Gesetz nicht sein!

Vereinsbeitrag & Co.

So schlimm ist es nicht. Die 10 Euro pro Kind beziehen sich lediglich auf einen Aspekt, nämlich auf die „soziale und kulturelle Teilhabe“. 10 Euro Zuschuss zu Vereinsbeiträgen, Musik- oder Malschulgebühren o.ä. kann ein armes Kind beanspruchen. Und arm sind nicht nur die Kinder aus Hartz IV-Familien – das wurde gegenüber den ursprünglichen Regierungsplänen noch korrigiert. Dieser Anspruch gilt nicht also nur für Hilfebedürftige nach dem Sozialgesetzbuch II, sondern auch für die analog Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für Berechtigte nach SGB XII, für Wohngeldberechtigte und für EmpfängerInnen von Kinderzuschlag.

Schulmaterialien

Und was die Verbesserung der Bildungschancen angeht: Die 100 Euro jährlich für Schulmaterial, die es seit zwei Jahren gibt, sind entgegen anders lautenden Gerüchten bei Gelegenheit des Bildungspakets nicht gestrichen worden. Eine Änderung wird allerdings eintreten: Gab es bisher die 100 Euro im August in einer Summe, soll der Betrag jetzt gesplittet werden. Im August gibt es 70 Euro, zu Beginn des 2. Schulhalbjahres die restlichen 30 Euro. Für jedes einzelne Schulkind ändert sich nichts, solange das Gesetz in Kraft bleibt. Der Staat allerdings spart in diesem Jahr den Betrag von [Anzahl der berechtigten SchülerInnen] x 30 Euro.

Vier zusätzliche MitarbeiterInnen braucht man in Wilhelmshaven für die Mehrarbeit durch das Bildungs- und Teilhabepaket. Das sagte SPD-Ratsherr Uwe Reese, der auch auf dieser ALI-Versammlung unter den Teilnehmern saß. Es sei, so meinte er, angesichts der 4000 „Fälle“ eine Antragsflut zu erwarten. Die beiden friesischen Vertreter sind da gelassener: „Nicht alle, die einen Anspruch haben, werden ihn einfordern“, ist ihre Erfahrung.

Klassenfahrten

Und gab es bislang eine Kostenübernahme durch das Job-Center nur für mehrtägige Klassenfahrten, so müssen künftig auch eintägige (früher hieß so etwas Schulausflug, noch früher Wandertag) übernommen werden.

Fahrtkosten

Eine weitere Neuerung (Wiese und Rocker bezeichneten sie als „interessanter“) betrifft die Kosten des Schulweges. Bis einschließlich Klasse 10 bekommen SchülerInnen ab einer bestimmten Entfernung zur Schule freie Fahrt; ab Klasse 11 mussten bedürftige Schüler und Schülerinnen bislang selber für die Fahrtkosten zur Schule aufkommen, und die müssen künftig vom Job-Center übernommen werden.

Mittagessen

Das Schulmittagessen, von dem Frau von der Leyen während der ganzen Monate immer wieder sprach, soll für bedürftige Kinder ein bisschen erschwinglicher werden: Sie sollen nur einen Eigenanteil von einem Euro zahlen; den Rest teilen sich das Land und die Kommune. Von den 96,55 Euro im Monat, die einem sieben- bis 14-jährigen Kind für Nahrungsmittel und Getränke zugebilligt werden, sind also in einem normalen Schulmonat 20 bis 23 Euro als „häusliche Ersparnis“ in der Schulkantine abzugeben.

Lernförderung

Enttäuschend dürfte die gesetzliche „Lösung“ der Lernförderung für viele Eltern und Kinder sein. Hatte es immer geheißen, dass eine gute Bildung nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern darf, ist das, was jetzt im SGB II stehen wird, eher arm. Es wird nicht etwa Nachhilfeunterricht finanziert, um womöglich aus einer „4“ eine „3“ oder aus einer „3“ eine „2“ zu machen – es geht nur um das Erreichen des Klassenziels. Und das soll möglichst wenig kosten. Sprich: Nur Schülerinnen und Schüler, bei denen Sitzenbleiben droht, sollen in den Genuss von Lernförderung kommen, und die soll in der Schule stattfinden.

Das hat natürlich zwei Seiten: Viele Eltern hatten gehofft, dass sie ihrem Kind nun eine außerschulische Nachhilfe ermöglichen könnten. Der Förderunterricht in den Schulen genießt keinen besonders guten Ruf, denn oft muss ein Kind z.B. den Matheunterricht versäumen, um am „Deutschförder“ teilzunehmen (oder umgekehrt), und wenn wegen Krankheit einer Lehrkraft Unterricht ausfällt, dann eben meistens der „Förder“. Andererseits ist den Geschäftserwartungen privater Nachhilfeinstitute, die jede Gelegenheit nutzen, eine zusätzliche Mark zu machen, ein Riegel vorgeschoben; ganz deutlich wird das durch die Formulierung im Gesetz: „Die Sozialhilfeträger bestimmen die Ausgestaltung des Angebots.“

Nostalgie am Rande: Nach dem Bundessozialhilfegesetz war jede/r Mitarbeiter/in einer Sozialbehörde verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn er/sie Kenntnis von einer Notlage bekam. Das waren noch Zeiten! Eigentlich ist das sogar immer noch so, aber andererseits gibt es Sozialleistungen nur auf Antrag. Seit Hartz IV ist die Welt nicht mehr in Ordnung, ließen Stefan Wiese und Andreas Rocker durchblicken.

Schnell beantragen

Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen hat den Erwerbsloseninitiativen und Beratungsstellen bundesweit folgende Mitteilung geschickt:

Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder des Kinderzuschlags müssen nun schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche („Bildung und Teilhabe“) beantragen, um sich eine Nachzahlung zu sichern. Dabei geht es für einkommensschwache Haushalte um richtig viel Geld: Mindestens 30 Euro pro Kind. Gibt es ein Mittagessen in der Schule, Kita oder im Hort, sind es sogar mindestens 108 Euro! Die Nachzahlung gibt es in Form einer Geldzahlung und unter erleichterten Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat. Um die Nachzahlung zu bekommen, müssen unbedingt bestimmte Fristen eingehalten werden: Wer Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, muss spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen, wer Wohngeld oder den Kinderzuschlag bezieht, spätestens bis zum 31. Mai.

Mehr Informationen und unsere Materialien zum Thema (Info-Blatt für Betroffene, Musterantrag, Pressemitteilung) findet Ihr auf www.erwerbslos.de.

Sorry, the comment form is closed at this time.

go Top