Job-Center
Nov 012011
 

Döntjes vom Job-Center

(noa) Herr J. (regelmäßige Gegenwind-Leser kennen ihn schon) ist aber wirklich ein Pechvogel! Kaum hat er das Darlehen, das er im Dezember hätte bekommen sollen, im August gekriegt, damit einen Teil seines teuren Überziehungskredits beglichen und seine Zinslast verkleinert, fand er im September Arbeit. Und Arbeit ist momentan noch, solange das Job-Center das Zuflussprinzip stur anwendet, ohne dabei das Prinzip der bereiten Mittel im Blick zu haben (vgl. GW 260, „Bereite Mittel“), ein Pech.

Herr J. hatte sich auf einen Minijob beworben und durfte am 21. September (unentgeltlich) arbeiten – „zur Probe“. Am Nachmittag dieses Tages rief er die Service-Nummer des Job-Centers an, teilte diesen Sachverhalt mit und kündigte an, sich wieder zu melden, falls und sobald er einen Arbeitsvertrag bekäme. Er arbeitete dann am 22. September und vom 27. bis 29. September je zweieinhalb Stunden – insgesamt also zehn Stunden. Bis zum 29. September hatte er noch keinen Vertrag, hatte sich also auch noch nicht wieder beim Job-Center gemeldet.

Doch zum 1. Oktober gab es einen Änderungsbescheid: Für Oktober, so teilte das Job-Center mit, werde ein Zufluss von 200 Euro angerechnet, und ab November wird das Job-Center davon ausgehen, dass Herr J. 400 Euro verdienen wird. Viel bekam die Bedarfsgemeinschaft J. ja ohnehin nicht mehr ausgezahlt, da Frau J. ihre Rente bezieht und das im Dezember 2010 nicht gewährte und dann im August ausgezahlte Darlehen mit 2 x 10% des Regelsatzes zurückzuzahlen ist, und nun gab es am 30. September nicht einmal mehr die erwarteten knapp 20 Euro, die Familie J. für den Wochenendeinkauf dringend benötigte (es stand ein langes Wochenende bevor!), und die Miete wurde nicht in voller Höhe überwiesen.

Ein persönlicher Besuch beim Job-Center mit einer Begleitperson half, das Drama für den Monat Oktober abzuwenden. Doch als die Begleitperson gegangen war, teilte die Sachbearbeiterin dem Ehepaar J. mit, ab November würde es unter allen Umständen so gehandhabt wie im Bescheid angekündigt, es würden auf jeden Fall 400 Euro Einkommen angerechnet, so müsse das gemacht werden, das sei eine Anweisung von oben. Familie Sch. hat im Sommer Zuwachs bekommen, und zwar gleich doppelten. Noch läuft das Kindergeld für die Zwillinge nicht – alle jungen Eltern wissen, dass es bis zu einem halben Jahr nach Anmeldung einer Geburt bei der Familienkasse dauern kann, bis das Kindergeld kommt. Das Job-Center allerdings rechnete den Zufluss des Kindergeldes schon ab September an, und Familie Sch. stellte im September und im Oktober am Ende des Geldes fest, dass noch jede Menge Monat da war.

Herr Sch. hat Ende Oktober nicht wieder einen Vorschuss geholt, der im November sofort wieder einbehalten worden wäre, sondern hat ein Darlehen beantragt. Er hat den Antrag schriftlich formuliert und persönlich abgegeben, und siehe da: Er bekam sofort einen neuen Bescheid, und das fehlende Geld wurde schnell überwiesen.

Frau P.’s Tochter besucht seit August die 5. Klasse. Schon vor den Sommerferien war bekannt, dass bald nach Schuljahresbeginn eine Klassenfahrt zum Kennenlernen stattfinden würde. Das ist ja auch kein Problem – mehrtägige Klassenfahrten werden laut SGB II ja bezahlt. Nach Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepaketes hat das Job-Center eine neue Abteilung eingerichtet, bei der nun auch die Leistungen für Kinder, die schon vorher erbracht wurden, beantragt werden müssen. Dort meldete Frau P. also Anfang Juli die Klassenfahrt ihrer Tochter an und beantragte die Übernahme der Kosten. Bis zur Klassenfahrt Ende August war noch viel Zeit, es konnte also nichts schief gehen, dachte sie. Ihre Tochter wurde in der neuen Schule von der Klassenlehrerein gefragt, warum ihre Mutter die Reisekosten noch nicht überwiesen habe. Aha, dachte Frau P., das Job-Center hat also nicht sofort gearbeitet. Aber noch war ja Zeit, nachzufragen und auf Bearbeitung zu dringen. Beim Job-Center wurde ihr versichert, dass der Fahrtbeitrag ihrer Tochter rechtzeitig auf das Konto der Schule überwiesen würde. Als das Kind nach ein paar Tagen schon wieder nach dem Geld gefragt wurde, überwies sie es selber. Die Woche ohne ihre Tochter war eine hungrige Woche, denn ein Betrag von über 100 Euro liegt bei einer Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft nicht so rum. Natürlich teilte sie (leider nur mündlich) der zuständigen Sachbearbeiterin mit, dass sie das Geld selber überwiesen hatte und das Job-Center es nun also statt auf das Schulkonto auf ihr Konto überweisen musste. Ihre Tochter war von der Klassenfahrt schon ein paar Tage zurück, und das Geld kam nicht. Die nächste Nachfrage ergab: Sie hätte die Reisekosten nicht vorstrecken sollen, und nun seien sie an die Schule überwiesen worden. Okay, also zur Schule, den Einzahlungsbeleg mitnehmen, die Sache aufklären – und noch einmal drei Wochen jeden Cent dreimal umdrehen, bis das Geld endlich bei ihr war!

Detektivspiel

Ich habe immer sehr gerne die Krimis von Agatha Christie gelesen. Da muss man mitdenken, selber auf die richtigen Fragen kommen, und nur Hercule Poirot und Miss Marple sind schlau genug, den verborgenen Hinweis zu entdecken, der ihnen des Rätsels Lösung offenbart. In einem Sozialstaat sollte es eigentlich kein solches Detektivspiel sein, die Hilfen zu bekommen, die man braucht. Kein Geld zu haben, die Miete nicht bezahlen zu können, nicht zu wissen, was man morgen auf dem Tisch haben wird, das ist kein Spaß, der einen zu klugem Nach- und Um-die-Ecke-Denken reizt. So sieht es aber offenbar die Leitung des Job-Centers (oder das Arbeits- und Sozialministerium? – man hat Herrn J. gesagt, es sei eine „Anweisung von oben“, aber von wie weit oben, wissen wir nicht). „Nostalgie am Rande: Nach dem Bundessozialhilfegesetz war jede/r Mitarbeiter/in einer Sozialbehörde verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn er/sie Kenntnis von einer Notlage bekam. Das waren noch Zeiten! Eigentlich ist das sogar immer noch so, aber andererseits gibt es Sozialleistungen nur auf Antrag“, heißt es in unserer Ausgabe 257 in einem Artikel über das Bildungs- und Teilhabepaket. Die Referenten bei der März-Versammlung der ALI hatten darauf hingewiesen: „Jeder schriftlich geäußerte Wille ist ein Antrag.“ Einem Job-Center-Mitarbeiter die eigene Notlage zu schildern, ihn/sie darauf hinzuweisen, dass der (Mini-)Lohn aber erst Mitte des Monats kommt, zu fragen, was man tun kann, wenn die Waschmaschine kaputt ist – all das müsste eigentlich dazu führen, dass man erklärt bekommt: Sie können die benötigten finanziellen Mittel als Darlehen bekommen, und dazu müssen Sie lediglich aufschreiben, dass Sie das wünschen. Stattdessen erntet man bei den meisten Job-Center-Beschäftigten in einer solchen Situation ein mitleidiges Lächeln oder ein gleichgültiges Schulterzucken, und man muss selber drauf kommen, wie es geht. Das ist einer Behörde in einem Sozialstaat unwürdig! Anette Nowak

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