NS-Medizin in Wilhelmshaven
Nov 012011
 

Euthanasie und Zwangssterilisation

NS-Medizin in Wilhelmshaven

(hk) Viele Jahrzehnte waren die Vorkommnisse im Landeskrankenhaus Wehnen verschleiert, selbst die Alliierten waren nach der Befreiung nicht in der Lage, die Vorgänge in Wehnen korrekt einzuschätzen und die für tausendfachen Mord Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Ursache dafür war, dass Wehnen nie in Verbindung mit dem Euthanasieprogramm der Nazis in Verbindung gebracht wurde. Und das lag wiederum daran, dass von Wehnen aus keine Transporte in die Tötungsanstalten durchgeführt wurden. Ein Vortrag von Dr. Alfred Fleßner von der Forschungsstelle Geschichte der Gesundheits- und Sozialpolitik (GGS) am Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, stieß auf unerwartet großes Interesse.

Reichsgesetzblatt 1933 EuthanasieDer Vortragsraum in der VHS platzte erfreulicherweise aus allen Nähten. Einleitend vermittelte Dr. Fleßner einen Überblick über die Hintergründe, die zu Euthanasie und Zwangssterilisation führten. Wichtig dabei ist zu wissen, dass Begriffe wie Rassenhygiene oder Eugenik nicht spezifisch mit dem Faschismus oder dem Nazi-Regime zu tun haben. In vielen Ländern gab und gibt es Eugeniker, in vielen Ländern gab und gibt es Programme zur Rassenhygiene – doch der Faschismus und seine Rassenideologie war ein Nährboden für diese Wissenschaftler. Bereitwillig unterstützten die Forscher und Ärzte die Faschisten bei der Schaffung der reinen Rasse, des idealen Menschen. Wo es den idealen Menschen gibt, gibt es auch lebensunwertes Leben, gibt es Menschen, die die Reinheit der Rasse beeinträchtigen.

Schon 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ im Reichsgesetzblatt veröffentlicht. Darin wird beschrieben, wer „erbkrank“ ist: Die Liste reicht vom angeborenen Schwachsinn über Fallsucht und Veitstanz zu Taub- und Blindheit, von körperlicher Missbildung bis hin zum Alkoholismus. Perfiderweise ist derjenige, der unfruchtbar gemacht werden soll, auch gleichzeitig Antragsteller für seine Sterilisation. Da das aber sicher nicht so richtig funktionieren würde, bietet der Staat Hilfe an. So ist natürlich auch der Vormund, sind die Amtsärzte, die Anstaltsleiter von Kranken-, Heil-, Pflege- oder Strafanstalt antragsberechtigt. Natürlich hatte auch jeder Bürger das Recht, Anzeige zu erstatten. Damit hat der NS-Staat ein Denunziationssystem aufgebaut, das sämtliche Kontaktpunkte kranker Menschen berücksichtigt. Die Anträge wurden dann von einem Erbgesundheitsgericht beurteilt, welches die meisten Anträge positiv beschied.

Was geschah in Wehnen?

Wir zitieren dazu aus einer Veröffentlichung des Gedenkkreises Wehnen, in der dargestellt wird, wie die Tötungsmaschinerie funktionierte: (…. In dramatischer Wendung des Krankheitsverlaufs konstatierten die Ärzte einen plötzlichen Verfall, wo vorher nur die geistigen oder seelischen Krankheiten beobachtet worden waren. Ein Vergleich mit dem „Meldebogen 1“, jenem Aussonderungsformular, mit dem die „Aktion T4“ [1] jeden einzelnen Patienten auf seinen „Lebenswert“ überprüfte, ließ dann oft erkennen, dass der körperliche Verfall mit dem Ausfüllen des Fragebogens zusammenfiel. Auffällig ist auch, dass die meisten Eintragungen dieser Art nach dem Tod des Patienten erfolgten. Klinische Beobachtungen, die Monate, gar Jahre überbrücken, sind in diesen Fällen häufig in einem Zug heruntergetippt worden. Damit fügt sich das typische Bild zusammen, das im technischen Jargon der Ärzte als „Niederführung“ bekannt war. In Wehnen erfolgte, wie vielerorts, der Tod durch Nahrungsentzug.

Entwicklung der Sterblichkeit in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen 1936-1947

Vermutlich wurde auch per Medikation getötet, allerdings ist das aufgrund der Quellenlage nicht mehr eindeutig nachzuweisen. Es ergibt sich aber aus der Beobachtung, dass der „pünktliche“ Tod nötig wurde, wenn bei vollen Betten Neuaufnahmen vor der Tür standen. Ländliche Heime und Psychiatrien wurden zugunsten der Kriegsmedizin geräumt. Man brauchte Betten und medizinische Infrastruktur für verwundete Soldaten und Rekonvaleszenten. In jeder Region fiel einer zentralen Anstalt die Rolle zu, die immer zahlreicher herbeigeschafften Patienten aufzunehmen. Insofern hieß „dezentrale Euthanasie“ für die meisten Anstalten wie Wehnen, sich ein Ventil für die Überbelegung zu schaffen. Musste eine neue Gruppe aufgenommen werden, dann musste eine entsprechende Anzahl „niedergeführter“ Patienten rasch sterben, damit ihre Betten frei wurden. (…) In jedem Fall ging dem Tod der dezentralen „Euthanasie“ ein langes Siechtum voraus, das selbst einem der zu Inspektionszwecken die Heil- und Pflegeanstalten bereisenden hauptverantwortlichen Arzt der Aktion „T4“, Dr. Kurt Runkel, zu inhuman schien, so dass er sich über die „wirklich unschöne(n) Formen… der verminderten Ernährung unheilbar Geisteskranker“ entrüstet und dafür plädiert, „den Patienten die Leiden zu verkürzen durch Darreichung von Medikamenten“. Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Formulierung die Zustände in der Heilanstalt Wehnen, die er mindestens zweimal inspiziert hatte, zugrunde lagen. Sicher ist, dass die Sozialbehörde vom Siechtum profitierte, denn solange der unterversorgte Patient lebte, kassierte sie Pflegegelder, ohne sie – ganz oder teilweise – auszugeben. (Quelle: Gedenkkreis Wehnen, Erinnerungen)

Die Tabelle zeigt, wie die Zahl der Todesfälle in Wehnen sprunghaft anstieg. „Normal“ ist eine Todesrate von 5 bis 7 Prozent. In Wehnen stieg sie von 10% in den Jahren 1936 bis 1939, über 15% in den Jahren 1940 und 41 auf bis zu 30% im Jahre 1945. Ein deutlicher Beweis für die durchgeführten Krankenmorde.

Die Tabelle zeigt, wie die Zahl der Todesfälle in Wehnen sprunghaft anstieg. „Normal“ ist eine Todesrate von 5 bis 7 Prozent. In Wehnen stieg sie von 10% in den Jahren 1936 bis 1939, über 15% in den Jahren 1940 und 41 auf bis zu 30% im Jahre 1945. Ein deutlicher Beweis für die durchgeführten Krankenmorde.

300 Männer und Frauen aus Wilhelmshaven

Auch aus Wilhelmshaven wurden Menschen nach Wehnen überstellt. Der Tannenhof, Karl-Hinrichs-Stift, Paul-Hug-Kinderheim, St. Willehad-Krankenhaus, Städtische Krankenanstalten, das Werftkrankenhaus, Marinelazarett, Ausweichkrankenhaus Voslapp – sie alle wiesen Menschen nach Wehnen ein. Für mindestens zwei Drittel von ihnen endete der Aufenthalt dort tödlich. Dr. Fleßner wies darauf hin, dass es jetzt wichtig sei, in den Archiven der Krankenhäuser usw. nach Unterlagen aus der Zeit zu suchen, um endlich Gewissheit darüber zu bekommen, was hier in Wilhelmshaven geschah. Wer schickte Menschen nach Wehnen, wie viele wurden getötet? All das muss aufgeklärt werden. Und wenn hier angefangen wird zu forschen, dann werden viele wohlbekannte Namen Wilhelmshavener Ärzte ans Licht kommen.

Hinterfragt werden muss auch, warum Wehnen so lange als unbelastet angesehen wurde. Haben die Alliierten 1945 nicht sehen können, was da geschehen ist? Die Historiker erklären diese Tatsache damit, dass von Wehnen aus keine Transporte in eine der 6 Tötungsanlagen stattfanden, die Ermittlungen sich aber eben darauf konzentrierten. Dass in Wehnen der Krankenmord (Tötung durch Essensentzug, Medikamente) perfektioniert wurde (wie die obige Tabelle nachweist), konnte oder wollte man wohl nicht sehen. Jedenfalls wurden die Untersuchungen schon früh eingestellt, die Ärzte wurden wieder in Amt und Würden eingesetzt, das Personal wurde ohne Abstriche übernommen.

Erst vor gut 20 Jahren untersuchte der Oldenburger Ingo Harms die Vorgänge im Landeskrankenhaus Wehnen (siehe Gegenwind 154 vom März 1999 – http://www.gegenwind-whv.de/a15402.html) und löste damit eine Lawine aus. Wir hoffen, dass die Veranstaltung der Volkshochschule mit dazu beiträgt, dass endlich die Wahrheit über die Vorgänge in Wehnen und über die Verstrickungen Wilhelmshavener Ärzte, Krankenhäuser und Ämter der Öffentlichkeit bekannt wird. Informationen im Internet: http://gedenkkreis.de/erinnerungen und http://www.forschungsstelleggs.uni-oldenburg.de/

Warum weiter forschen? Solange noch die Lügen unserer Eltern und Großeltern Bestand haben, die Vertuschungsaktionen der Ärzteschaft, der Juristen, der Politiker und der Beschäftigten wirksam sind, solange müssen wir weiter forschen. Wir wollen und wir müssen wissen, was damals geschah. Keiner der Verantwortlichen wurde belangt – heute gibt es sie nicht mehr – was wir brauchen sind Darstellungen der Vorgänge, Erinnerungen an die Menschen, an deren Namen. Erst dann können wir zur Tagesordnung zurückkehren.

[1] Aktion T4: Die Euthanasiemorde in der NS-Zeit oder Aktion T4 ist eine nach dem Zweiten Weltkrieg gebräuchlich gewordene Bezeichnung für die systematische Ermordung von mehr als 70.000 Psychiatrie-Patienten und behinderten Menschen durch SS-Ärzte und -Pflegekräfte von 1940 bis 1941. Neben rassenhygienischen Vorstellungen der Eugenik sind kriegswirtschaftliche Erwägungen zur Begründung herangezogen worden. Gleichzeitig mit ersten kirchlichen Protesten wurden die Tötungen nach erfolgter „Leerung“ vieler Krankenabteilungen nicht mehr zentral, sondern ab 1942 dezentral, weniger offensichtlich fortgesetzt. – T4 steht für Tiergartenstraße 4 in Berlin. Hier war die Sonderverwaltung ansässig, die die Euthanasiemorde organisierte.

Sorry, the comment form is closed at this time.

go Top